Ausgleich für pflegende Kinder bei längerer Pflege des Erblassers – Höhe der Ausgleichung

Urteil des OLG Schleswig vom 22.11.2016

Pflege ist – gerade in den letzten Lebensmonaten – sehr teuer und kann, wenn sich Angehörige nicht aktiv an der Pflege beteiligen, das Vermögen des Erblassers erheblich reduzieren.
Oft sind es die Kinder oder Enkelkinder (Abkömmlinge) des Erblassers, die den Erblasser durch ihre Pflegeleistung unterstützen und im Idealfall so seinen langen Verbleib in den eigenen vier Wänden ermöglichen. Für die pflegenden Abkömmlinge ist das nicht selten eine enorme zeitliche, psychische und auch physische Belastung und oft nehmen sie dafür auch Einkommenseinbußen in Kauf. Auf der anderen Seite tragen sie so wesentlich dazu bei, das Erblasservermögen zu erhalten. vollständigen Artikel lesen