/** *Template Name: Preise * * the template for displaying all pages * @package WordPress * @subpackage html5blank-stable-child * @since html5blank-stable */ Kosten : Anwaltskanzlei Pömsl in Ludwigsburg

Yvonne Pömsl

Gebühren und Kosten

Die Gebühren eines Rechtsanwalts richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Als Rechtsanwältin kann ich deshalb meine Gebühren entweder nach dem Gebührenverzeichnis des RVG abrechnen oder mit meinen Mandanten eine schriftliche Vergütungsvereinbarung treffen.

Wenn keine Vergütungsvereinbarung getroffen wird, hängt die Höhe der Gebühren in der Regel vom Gegenstandswert und den auftragsgemäß auszuführenden Verfahrensabschnitten ab, die im Vergütungsverzeichnis zum RVG näher geregelt sind. Im gerichtlichen Verfahren heißt der Gegenstandswert Streitwert.

Die Vergütung wird fällig, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendet ist. Ich bin aber berechtigt, für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss zu berechnen.

In einem gerichtlichen Verfahren wird die Vergütung auch dann fällig, wenn eine Kostenentscheidung ergangen oder der Rechtszug beendet ist oder wenn das Verfahren länger als drei Monate ruht. Bei Gerichtsverfahren fallen zusätzlich Gerichtskosten an.

Vergütungsvereinbarungen können entweder auf Basis eines Stundenhonorars getroffen werden oder man einigt sich in besonderen Fällen darauf, für den Gegenstandswert einen bestimmten Betrag festzulegen.

 

Auf folgende Besonderheiten möchte ich Sie ausdrücklich hinweisen:

Beratung:

Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft, die nicht mit einer anderen Tätigkeit zusammenhangen oder für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens werde ich in der Regel eine Vergütungsvereinbarung mit Ihnen treffen. Das gilt insbesondere im Bereich des Erbrechts für den Entwurf von Testamenten oder Erbverträgen.

Erstberatung:

Wenn Sie für eine Erstberatung zu mir kommen, werde ich Ihnen rechtliche Informationen zu Ihrem Anliegen geben und Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise unterbreiten. Die Erstberatung dauert maximal eine Stunde, es gibt keine schriftliche Ausarbeitung oder detaillierte Erörterung einzelner Probleme. Wenn Sie für eine Erstberatung in meine Kanzlei kommen fällt, sofern Sie Verbraucher sind, eine Erstberatungsgebühr je nach Umfang und Komplexität Ihrer Problemstellung in Höhe von maximal 190,00 € zzgl. 19% USt und ggf. Auslagen an.