Erbrechtliche Fragen berühren häufig nicht nur Vermögen, sondern auch persönliche Beziehungen und die Zukunft der Familie. Als seit vielen Jahren ausschließlich im Erbrecht tätige Rechtsanwältin begleite ich Sie persönlich und mit großer Sorgfalt – von der vorausschauenden Nachlassgestaltung bis zur Lösung bereits entstandener erbrechtlicher Konflikte. Mein Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen klare, rechtssichere und praktikable Lösungen zu entwickeln.
Erstberatung vereinbarenKonzentriert auf das Wesentliche. Kompetenz aus jahrelanger Erfahrung.
Erbrechtliche Fragestellungen sind so vielfältig wie die Menschen, die dahinterstehen. Ich berate und vertrete Sie insbesondere in den folgenden Bereichen:
Rechtssichere Gestaltung letztwilliger Verfügungen unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen und familiären Situation. Ich unterstütze Sie dabei, klare Regelungen zu treffen und spätere Konflikte, vor allem dann, wenn es mehrere gesetzliche Erben gibt, zu vermeiden.
mehr erfahrenGestaltung und Begleitung lebzeitiger Vermögensübertragungen. Ich berücksichtige dabei erbrechtliche, familiäre und erbschafts- und schenkungsteuerliche Gesichtspunkte und spätere Pflichtteils- und Erbansprüche.
mehr erfahrenNach einem Erbfall sind zahlreiche rechtliche und praktische Fragen zu klären. Ich begleite Sie bei der geordneten Abwicklung des Nachlasses – von der Klärung der Erbfolge einschließlich der Beantragung eines Erbscheins und der Feststellung der Nachlassverbindlichkeiten über die Erfüllung von Vermächtnissen bis hin zur Erstellung des Nachlassverzeichnisses. Dabei behalte ich stets den wirtschaftlich sinnvollen Weg für Sie im Blick. Für gemeinnützige Organisationen übernehme ich die gesamte Nachlassabwicklung.
mehr erfahrenBeratung und Vertretung bei der Geltendmachung, Abwehr und Berechnung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen sowie bei Auskunfts- und Wertermittlungsansprüchen. Ich übernehme die Kommunikation, helfe Ihnen bei der Beauftragung von Sachverständigen für die Wertermittlung, bereite Nachlassverzeichnisse vor und erstelle präzise Berechnungen.
mehr erfahrenErbrechtliche Konflikte sind häufig emotional und rechtlich anspruchsvoll. Ich vertrete Ihre Interessen insbesondere bei Auseinandersetzungen innerhalb von Erbengemeinschaften, der Auslegung letztwilliger Verfügungen, Streit über die Erbfolge sowie bei der Durchsetzung oder Abwehr erbrechtlicher Ansprüche.
mehr erfahrenDie Anordnung einer Testamentsvollstreckung dient dazu, den letzten Willen des Erblassers zuverlässig umzusetzen. Je nach Aufgabenkreis übernimmt der Testamentsvollstrecker die Abwicklung und Verwaltung des Nachlasses, erstellt Nachlassverzeichnisse, erfüllt Vermächtnisse und begleicht Nachlassverbindlichkeiten. Bei Erbengemeinschaften führt er die Auseinandersetzung des Nachlasses durch und kann dadurch Streitigkeiten unter Miterben vermeiden.
Ich übernehme Testamentsvollstreckungen persönlich. Als Testamentsvollstreckerin übe ich ein unabhängiges Amt aus und setze den im Testament niedergelegten Willen des Erblassers sorgfältig, transparent und rechtssicher um.
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Ihre Anwältin
Erbrechtliche Fragestellungen sind selten nur juristische Fälle. Häufig geht es um Familien, Vermögen und Entscheidungen mit langfristigen Folgen. Deshalb nehme ich mir Zeit, Ihre persönliche Situation zu verstehen und gemeinsam mit Ihnen eine rechtlich fundierte und praktikable Lösung zu entwickeln.
Seit vielen Jahren bin ich ausschließlich im Erbrecht tätig. Diese konsequente Spezialisierung ermöglicht es mir, Sie auch in komplexen Nachlass- und Erbstreitigkeiten kompetent zu begleiten. Ich analysiere Ihren Fall sorgfältig, erläutere Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten verständlich und spreche klare Empfehlungen aus. Mein Ziel ist es, Ihnen eine verlässliche Grundlage für Ihre Entscheidungen zu geben – außergerichtlich, wenn möglich, und mit Nachdruck vor Gericht, wenn erforderlich.
Während des gesamten Mandats haben Sie eine feste Ansprechpartnerin. Sie sprechen mit der Anwältin, die Ihren Fall bearbeitet – vom ersten Gespräch bis zum Abschluss des Mandats.
Antworten auf grundlegende Fragen rund um das Erbrecht und meine Kanzlei.
Der richtige Zeitpunkt für eine Nachlassgestaltung ist nicht erst dann gekommen, wenn ein konkreter Erbfall bevorsteht. Veränderungen in der familiären oder finanziellen Situation – etwa Heirat, Scheidung, die Geburt von Kindern oder Enkeln, der Erwerb von Immobilien oder größere Vermögensübertragungen – können Anlass sein, bestehende Regelungen zu überprüfen oder erstmals eine individuelle Gestaltung vorzunehmen.
Eine frühzeitige Regelung schafft Klarheit, kann spätere Konflikte vermeiden und stellt sicher, dass Ihr persönlicher Wille berücksichtigt wird.
Die gesetzliche Erbfolge ist eine sinnvolle Grundregelung. Sie berücksichtigt jedoch nicht immer Ihre persönliche familiäre oder vermögensrechtliche Situation.
Ein Testament kann sinnvoll sein, wenn Sie Ihren Partner absichern, einzelne Personen gezielt bedenken, Vermächtnisse anordnen oder spätere Streitigkeiten vermeiden möchten. Ob die gesetzliche Erbfolge für Sie ausreicht oder ein Testament sinnvoll ist, lässt sich nur anhand Ihrer individuellen Verhältnisse beurteilen. Eine rechtzeitige Beratung schafft Klarheit und hilft, Ihren Willen rechtssicher umzusetzen.
Ein Erbe tritt in die gesamte Rechtsstellung des Verstorbenen ein (Gesamtrechtsnachfolge), während ein Vermächtnisnehmer lediglich einen Anspruch auf einen bestimmten Gegenstand oder Geldbetrag aus dem Nachlass hat.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Er ist ein reiner Geldanspruch, den nahe Angehörige (Kinder, Ehegatten, Eltern) geltend machen können, wenn sie enterbt wurden.
Nach einem Todesfall sind zunächst einige organisatorische und rechtliche Schritte zu erledigen. Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt unter anderem davon ab, ob ein Testament vorhanden ist, wer Erbe geworden ist und aus welchen Vermögenswerten der Nachlass besteht.
Eine frühzeitige rechtliche Beratung hilft Ihnen dabei, den Überblick zu behalten, Fristen einzuhalten und unnötige Fehler zu vermeiden. Ich begleite Sie bei der Nachlassabwicklung und unterstütze Sie dabei, die notwendigen Schritte sicher und strukturiert zu erledigen.
Informatives und Neuigkeiten rund um das Erbrecht.
Die ersten Beiträge sind in Vorbereitung.
Was Klienten über die Zusammenarbeit auf anwalt.de sagen.
"Ich möchte der Anwältin Frau Pömsl ein großes Dankeschön aussprechen! Sie hat mich in meinem Erbrechtsfall Pflichtteilsanspruch unermüdlich unterstützt und meinen Anspruch durchgesetzt. Ich war von Anfang an bestens aufgehoben…"
"Super Anwältin! Frau Pömsl hat mich bis zur Auflösung des Erbstreits wunderbar beraten und begleitet. Ihre Bearbeitungszeiten waren enorm schnell und präzise und sie war auch jederzeit erreichbar. Frau Pömsl ist auch menschlich einfach klasse und sehr einfühlsam…"
"In einer schwierigen Erbauseinandersetzung mit den Pflichtteilsberechtigten... fand Frau Pömsl eine aussergerichtliche Lösung. Sie hat uns die komplexen Vorgaben des Erbrechts sehr gut verständlich gemacht."
"Vom ersten Beratungsgespräch bis zur Auflösung der Erbengemeinschaft... hervorragend beraten. Ihr Fachwissen ist enorm... Frau Pömsl war jederzeit erreichbar."
"Frau Pömsl hat mich im Nachlassverfahren meiner Eltern sehr gut beraten und meinen Rechtsanspruch zum Pflichtteil durchgesetzt, ohne unnötige Kosten zu verursachen."
"Kommunikation lief schnell und unkompliziert... Die von ihr erhaltenen Informationen waren immer sehr ausführlich und für uns transparent. Wir würden uns auf jeden Fall wieder für sie entscheiden."
Ich bin für Sie da. Lassen Sie uns ins Gespräch kommen und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin für ein erstes Beratungsgespräch.
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